Rechtsgebiet Wohnen und Immobilien

Rechtsberatung im Immobilienrecht

Egal, ob Sie Mieter, Vermieter, Käufer oder Verkäufer sind – rechtliche Fragen rund um Immobilien sind komplex und erfordern eine fundierte Beratung. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Anliegen gemäß den relevanten Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) professionell zu klären. Ob Mietrecht (§§ 535 ff. BGB), Kaufverträge (§ 433 BGB) oder Nachbarschaftsrecht – wir stehen Ihnen bei Streitigkeiten wie Mieterhöhungen, Kündigungen oder Nachbarstreitigkeiten zur Seite.

Bau- und Architektenrecht

Dieses Rechtsgebiet umfasst alle Aspekte der Planung, Durchführung und Abnahme von Bauprojekten. Im Fokus stehen Bauverträge (§ 650a BGB), Haftung bei Baumängeln, Gewährleistungsansprüche sowie Vergütungsfragen. Konflikte entstehen oft bei Mängeln, Bauzeitverzögerungen oder Streitigkeiten über Zahlungen. Verzögerungen werfen Fragen zur Verantwortlichkeit und Schadensersatzansprüchen auf. Unvorhergesehene Umstände wie Witterungseinflüsse (§ 8 VOB/B) können Bauzeiten verlängern – eine frühzeitige Beratung hilft, Konflikte zu vermeiden.

Häufige Streitpunkte beim Hausbau

Bauherren stehen oft vor Mängeln, die Nachbesserungsansprüche auslösen. Streitigkeiten betreffen die Art des Mangels, Fristen zur Beseitigung und Haftung. Verzögerungen führen zu Diskussionen über Vertragsstrafen oder Verantwortlichkeiten und können langwierige rechtliche Auseinandersetzungen nach sich ziehen.

Mietrecht

Das Mietrecht (§§ 535 ff. BGB) regelt Verträge, Mietpreisanpassungen (§ 557 BGB), Kündigungen (§ 573 ff. BGB) und Mängelrechte (§ 536 BGB). Typische Streitigkeiten betreffen Mietminderungen, Nebenkostenabrechnungen oder Schönheitsreparaturen.

Mietminderung bei Mängeln

Mängel wie Schimmel, Lärm oder Heizungsdefekte berechtigen Mieter häufig zur Mietminderung (§ 536 BGB). Streitpunkte sind die Beweislast und Angemessenheit der Minderung. Eine rechtliche Klärung hilft, unnötige Konflikte zu vermeiden.

Wegerecht

Im Wegerecht (§§ 1021–1022 BGB) stehen Fragen zur Nutzung von Geh- und Fahrwegen im Fokus, beispielsweise bei Konflikten um Unterhaltspflichten oder Einschränkungen der Nutzung. Solche Streitigkeiten lassen sich oft durch klare Verträge oder Mediation lösen.

Wegerecht: Nutzung von Grundstückszufahrten

Konflikte entstehen, wenn Grundstückseigentümer Dritten ein Wegerecht einräumen müssen. Häufige Themen sind die genaue Lage des Weges, die Art der Nutzung (z. B. Fahrzeuge oder Fußwege) und Instandhaltungspflichten (§ 1021 BGB). Solche Auseinandersetzungen können gerichtliche Verfahren erforderlich machen.

Ihr Recht in besten Händen

Ob Mietrecht, Bauprojekte oder Nachbarstreitigkeiten – wir bieten Ihnen kompetente Beratung. Vereinbaren Sie ein Erstgespräch über unser Kontaktformular und sichern Sie Ihre rechtlichen Interessen.